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DATENSCHUTZ: Aktuelle Datenschutzentscheidung Google Analytics

In den letzten Tagen war es kaum möglich, die Feststellung der Datenschutzbehörde zu „Google Analytics“ nicht auf Social Media oder in der Tagespresse wahrzunehmen.

Aber was bedeutet diese womöglich „wegweisende“ Entscheidung?

Ohne zum wiederholten Male den ganzen Sachverhalt zu erklären auf den Punkt gebracht: die österreichische Datenschutzbehörde sieht durch ein fehlendes Datenschutzniveau in den USA und nicht ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen des Tools bzw. des Toolbetreibers, den Einsatz von Google Analytics als Verstoß gegen die DSGVO. Der konkrete als „exemplarisch“ bezeichnete Fall betraf eine von noyb.eu eingebrachte Musterbeschwerde gegen eine österreichische Website.

Trotz Einzelfallentscheidung kann vermutet werden, dass die Behörde bei entsprechendem Sachverhalt diese Entscheidungsrichtung beibehalten wird. Auch in anderen Ländern arbeiten die lokalen Behörden an ähnlich gelagerten Fällen. Durch eine entsprechende fachliche Zusammenarbeit der Behörden ist nicht von unterschiedlichen Zugängen auszugehen.

Aber was sollte man jetzt tun?

Grundsätzlich birgt dieser Bescheid, auch wenn es sich immer um Einzelfallentscheidungen der Behörden handelt, ein Risiko für die Nutzer von Google Analytics. Es ist daher aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht anzuraten einfach abzuwarten. Unternehmen sollten im ersten Schritt überprüfen, ob und welche US-amerikanischen Dienste im eigenen Webauftritt eingesetzt werden. Wenn dies der Fall ist, sollten die genauen Umstände erhoben und umgehend eine gesetzeskonforme Verwendung überprüft werden. Zusätzlich sollte die nähere Entwicklung genau beobachtet werden.

Gibt es eine Alternative zu Google Analytics?

Eine Analyse der Webseitennutzung ist ein wertvolles Marketinghilfsmittel, auf das viele Unternehmen nicht verzichten wollen. Es gibt jedoch durchaus Alternativen, welche ebenfalls wertvolle Erkenntnisse liefern und dennoch strengere Datenschutzmaßnahmen setzen, wie z.B. Datenverarbeitung und Serverstandorte innerhalb Europas.

Verfasser: DDSB.AT Beratung GmbH

Wien am 26.01.2022

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